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   BGH, 14.10.1998 - VIII ZR 209/97   

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https://dejure.org/1998,7131
BGH, 14.10.1998 - VIII ZR 209/97 (https://dejure.org/1998,7131)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1998 - VIII ZR 209/97 (https://dejure.org/1998,7131)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - VIII ZR 209/97 (https://dejure.org/1998,7131)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Warenzeichen - Zurückbehaltungsrechte im Insolvenzverfahren - Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners im Insolvenzverfahren

  • Judicialis

    GesO § 10 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 523; ; ZPO § 263 ff; ; ZPO § 267; ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 356; ; ZPO § 565 Abs. 3 Nr. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 264 Nr. 2
    Einschränkung und Erweiterung des ursprünglichen Klageantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.03.1993 - VIII ZR 91/92

    Beibringungsfrist für ladungsfähige Anschrift

    Auszug aus BGH, 14.10.1998 - VIII ZR 209/97
    Dabei wird dem Beklagten, soweit er sein Zurückbehaltungsrecht darüber hinaus auf seinen Anspruch auf Rückgabe des Warenlagers (Ziff. 1 des Vertrages vom 15. Juli 1994) stützt, auch Gelegenheit zu geben sein - gegebenenfalls unter Fristsetzung nach § 356 ZPO (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1993 - VIII ZR 91/92 = NJW 1993, 1926 unter B I 2 b bb) -, die ladungsfähige Anschrift des noch nicht vernommenen Zeugen Z. mitzuteilen sowie seine weiteren Rügen gegen die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts erneut vorzubringen.
  • BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93

    Kostentragung bei Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien

    Auszug aus BGH, 14.10.1998 - VIII ZR 209/97
    d) Die nunmehr erhobene Widerklage kann nicht durch eigene Sachentscheidung des Senats gemäß § 565 Abs. 3 Nr. 1 ZPO (vgl. Senatsurteil vom 29. September 1993 - VIII ZR 107/93 = NJW-RR 1994, 175 unter II 2 b) insoweit bereits als unbegründet abgewiesen werden, als sie die "Erstformen" der im ursprünglichen Widerklageantrag genannten 7 Glasserien betrifft, die noch Gegenstand der (geänderten) Widerklage geblieben sind.
  • BGH, 13.03.1998 - V ZR 190/97

    Rechte des Beklagten im Berufungsverfahren im Hinblick auf eine Widerklage;

    Auszug aus BGH, 14.10.1998 - VIII ZR 209/97
    Einer Entscheidung, ob die Änderung der Widerklage in der Berufungsinstanz allein nach §§ 523, 263 ff ZPO (Senatsurteil vom 4. Oktober 1976 - VIII ZR 139/75 = WM 1976, 1278 unter II 2 m.w.Nachw.; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. März 1998 - V ZR 190/97 = NJW 1998, 2058 unter I 2) zu beurteilen oder nach § 530 Abs. 1 ZPO zu behandeln ist, bedarf es ebenfalls nicht; auch bei Anwendung des § 530 ZPO sind die §§ 264, 267 f ZPO heranzuziehen (MünchKommZPO-Rimmelspacher, § 530 Rdnr. 13).
  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 749/77

    Anspruch des Konkursverwalters auf Rückzahlung geleisteter Provisionszahlungen

    Auszug aus BGH, 14.10.1998 - VIII ZR 209/97
    Die Feststellung des Berufungsgerichts, daß der Klägerin nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Beklagten ein Masseanspruch in Höhe von 177.718,52 DM nebst zugesprochener Zinsen zusteht und der Beklagte an die Klägerin die auf ihren festgestellten Masseanspruch entfallende Quote zu bezahlen hat (vgl. BAGE 31, 288, 294), kann hingegen schon deswegen nicht bestehen bleiben, weil das Berufungsgericht ein Zurückbehaltungsrecht des Beklagten wegen nicht vollständiger Herausgabe von Formen und Zubehör für die Wirtschaftsglasproduktion entsprechend den veräußerten Warenzeichen zu Unrecht verneint hat.
  • BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 35/90

    Kreditbedingte Zinsaufwendungen - Verzugsschaden - Fälligkeit der Leistung -

    Auszug aus BGH, 14.10.1998 - VIII ZR 209/97
    Insoweit handelt es sich entgegen der Ansicht der Revision um einen ersatzfähigen Verzugsschaden (§§ 286 Abs. 1, 288 Abs. 2 BGB), da davon auszugehen ist, daß die Klägerin die eingehenden Zahlungen zur Tilgung dieser Verbindlichkeiten verwendet hätte (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - VIII ZR 35/90 = NJW-RR 1991, 793 unter II 2 b m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.10.1976 - VIII ZR 139/75

    Alleinvertrieb von Markenerzeugnissen - Rechtsverhältnis zwischen einem

    Auszug aus BGH, 14.10.1998 - VIII ZR 209/97
    Einer Entscheidung, ob die Änderung der Widerklage in der Berufungsinstanz allein nach §§ 523, 263 ff ZPO (Senatsurteil vom 4. Oktober 1976 - VIII ZR 139/75 = WM 1976, 1278 unter II 2 m.w.Nachw.; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. März 1998 - V ZR 190/97 = NJW 1998, 2058 unter I 2) zu beurteilen oder nach § 530 Abs. 1 ZPO zu behandeln ist, bedarf es ebenfalls nicht; auch bei Anwendung des § 530 ZPO sind die §§ 264, 267 f ZPO heranzuziehen (MünchKommZPO-Rimmelspacher, § 530 Rdnr. 13).
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